Service- und Qualitätskontrolle
1. Wählen Sie qualifizierte Produkte von zuverlässigen Herstellern mit stabiler und guter Zusammenarbeit.
2. Erstellen Sie eine „CHECKLISTE“, um die Prüfpunkte der Maschine gemäß den Kundenanforderungen für jede Bestellung zu überprüfen (insbesondere lokale Vertreter listen mehr für ihren lokalen Markt auf).
3. Der zuständige Qualitätsbeauftragte prüft alle auf der „EUREKA CARD“ aufgeführten Punkte hinsichtlich Konfiguration, Aussehen, Testergebnis, Verpackung usw., bevor das Eureka-Etikett auf die Maschine angebracht wird.
4. Pünktliche Lieferung gemäß Vertrag mit gegenseitiger, regelmäßiger Produktionsüberwachung.
5. Die Teileliste dient dem Kunden, basierend auf gegenseitiger Vereinbarung oder bisherigen Erfahrungen, zur Gewährleistung eines pünktlichen Kundendienstes für Endkunden (die Nutzung eines lokalen Händlers wird besonders empfohlen). Sollten die defekten Teile während der Garantiezeit nicht beim Händler vorrätig sein, verpflichtet sich Eureka, diese innerhalb von maximal 5 Tagen zu liefern.
6. Die Techniker werden rechtzeitig zur Installation entsandt. Der Installationsablauf erfolgt nach Plan, und falls erforderlich, übernehmen wir die Visaangelegenheiten.
7. Die Exklusivvertretungsrechte werden durch eine Dreiervereinbarung zwischen EUREKA, dem Hersteller und dem jeweiligen Vertreter garantiert, um dem beförderten lokalen Vertreter, der die im vorherigen Vertretervertrag festgelegten geplanten Absatzmengen innerhalb eines festgelegten Zeitraums erreicht, die Alleinvertriebsberechtigung zu sichern. Eureka wird dabei eine unverzichtbare Rolle bei der Überwachung und dem Schutz der Alleinvertriebsberechtigung des Vertreters spielen.




