Service und Qualitätskontrolle
1. Wählen Sie qualifizierte Produkte eines zuverlässigen Herstellers mit stabiler, guter Zusammenarbeit.
2. Formulieren Sie eine „CHECKLISTE“, um die Prüfelemente der Maschine entsprechend den Kundenanforderungen jeder Bestellung zu untersuchen (insbesondere listet der lokale Vertreter mehr über seinen lokalen Markt auf).
3. Der zuständige Qualitätsleiter prüft alle auf der „EUREKA-KARTE“ aufgeführten Elemente hinsichtlich Konfiguration, Aussehen, Testergebnis, Verpackung usw., bevor das Eureka-Etikett auf der Maschine angebracht wird.
4. Termingerechte Lieferung gemäß Vertrag mit gegenseitiger periodischer Produktionsverfolgung.
5. Die Ersatzteilliste dient dem Kunden als Grundlage für eine vereinbarte oder auf Erfahrung beruhende Garantie für einen pünktlichen Kundendienst (wir empfehlen insbesondere die Inanspruchnahme eines lokalen Vertriebspartners). Sollten die defekten Teile während der Garantiezeit nicht beim Vertriebspartner vorrätig sein, garantiert Eureka eine Lieferung innerhalb von maximal 5 Tagen.

6. Die Techniker werden rechtzeitig zur Installation entsandt, wobei der Zeitplan eingehalten wird und die Visa bei Bedarf von uns eingeholt werden.
7. Das Alleinvertretungsrecht wird durch eine Dreiervereinbarung zwischen EUREKA, dem Hersteller und EUREKA selbst gewährt. Diese Vereinbarung garantiert dem hochgestuften lokalen Vertreter, der die im vorherigen Vertretervertrag festgelegten geplanten Mengen innerhalb der festgelegten Dauer erfüllt, die Alleinverkaufsberechtigung. Eureka spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Sicherung der Alleinverkaufsberechtigung des Vertreters.